Testament

Der letzte Wille — Das Testament ist eine einseitige Verfügung, vom Erblasser verfasst. Um es rechtskräftig zu sichern, bedarf es einer gewissen Form und eines bestimmten Inhalts:

Ein handschriftliches Testament enthält:

  • die Worte "Testament" oder "Letzter Wille"
  • ausgeschrieben den Vornamen, Zunamen und Geburtsdatum des Erblassers
  • ggf. Geburtsname
  • ausgeschrieben den Vor- und Zunamen des/der Erben
  • ggf. das Verwandtschaftsverhältnis des Erblassers zum Erben
  • Umfang über das Erbe, evtl. einzelne Gegenstände, prozentuales Erbe oder Formulierung "gesamtes Vermögen"
  • Ort und Datum
  • Unterschrift des Erblassers (Vor- und Zuname ausgeschrieben!)

Das Testament können Sie zu Hause aufbewahren, bei einem Notar oder im Amtsgericht hinterlegen lassen. Letztere Stellen gewähren Ihnen auch juristische Hilfe bei umfangreicheren Nachlaßverwaltungen. Gute Hilfe bietet auch das Bundesjustizministerium auf der Webseite www.bmj.bund.de

Auf der Registerkarte "Themen", "Familienrecht", "Erben und Vererben" finden Sie Ausführungen und Mustertexte zu Testament, Erben und Vererben.